Unterliegen Sie als Heilpraktikerin auch einer Schweigepflicht?

Nicht nur das! Als Heilpraktikerin richte ich mich neben der privatrechtlichen Schweigepflicht ebenso an die Vorgaben der DSGVO und lebe explizit Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Eine Schweigepflicht im Sinne des Zeugnisverweigerungsrechts gibt es für Heilpraktiker nicht, allerdings ist mir auch kein Fall bekannt, in dem das relevant geworden wäre.