TELEFON-SPRECHSTUNDE:
Di. und Do. 08:00 – 09:00
Öffnungszeiten
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EIKE SEIBERT
HEILPRAKTIKERIN
Ihre Naturheilpraxis in Landshut

Für mich als Heilpraktikerin sind viele Faktoren wichtig, die in schulmedizinischen Arztpraxen zu kurz kommen. In der Naturheilkunde kann nur therapiert werden, wenn der Therapeut den Menschen ganzheitlich betrachtet. Das heißt, die Einheit von Körper, Geist und Seele anerkennt.
Ich möchte Sie dabei unterstützen, Beschwerden und Schmerzen als Sprache des Körpers zu verstehen. Mit diesem Verständnis kann die Ursache von vielen Erkrankungen gefunden und behoben werden.
Liebe Patientinnen und Patienten,
vor Behandlungsbeginn informieren wir Sie über die voraussichtlichen Behandlungskosten der Therapie. Die Berechnung erfolgt unabhängig von einer Erstattung durch eine private Versicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle und ist sofort fällig.
Unsere Therapieformen werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des normalen Versicherungsschutzes grundsätzlich nicht erstattet. Eine Vollständige oder teilweise Erstattung ist aber auch bei diesen Krankenkassen häufig über eine Zusatzversicherung möglich. Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, aber in sehr unterschiedlichem Umfang. Zuverlässige Informationen hierüber erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Auch für Beihilfeempfänger gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle informieren sollten.
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung Ihrer Steuererklärung beizulegen (außergewöhnliche Belastungen). Befragen Sie dazu bitte Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Kommt eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten durch eine Versicherungs infrage, stellen wir Ihnen auf Wunsch eine detaillierte Rechnung aus, die auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH85) basiert.
Dieses Gebührenverzeichnis stammt aus dem Jahr 1985 und ist seitdem nicht mehr an den Anstieg der Lebenshaltungskosten angepasst worden. Die GeBüH85-bezifferten Gebührensätze werden nach zeitlichem Aufwand individuelle gestaffelt.